Ortsbeauftragter/-te
Der Ortsbeauftragte (kurz: OB) ist der Dienststellenleiter eines Ortsverbandes der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (kurz: THW). Ihm obliegt die gesamtverantwortliche Leitung des Technischen Hilfswerkes in seinem Zuständigkeitsbereich. Dieser umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausrüstung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er wird dabei durch den Ortsausschuss beraten.
Der Ortsbeauftragte ist Disziplinarvorgesetzter aller Helfer seines Ortsverbandes. Ferner ist er direkter Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und von Zugführern und anderen Einheitsführern seines Ortsverbandes. Ihm vorgesetzt ist der Landesbeauftragte des jeweiligen Landesverbandes. Von diesem wird der Ortsbeauftragte im Auftrag des Präsidenten des THW nach erfolgter Vorschlagswahl des erweiterten Ortsausschusses des Ortsverbandes in sein Amt berufen.