stellv. Ortsbeautragter/-te
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Ferner koordiniert er die Zusammenarbeit zwischen Ortsverband und Jugendgruppe. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte wird durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der Struktur des THW.
Ausbildungsbeauftragter/-te
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Grund- und Standortausbildung im Ortsverband verantwortlich. Dazu legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der THW-Geschäftsstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen durch den THW-Geschäftsführer.
Bei Einsätzen kann der Ausbildungsbeauftragte eine Stabsfunktion im Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes übernehmen
Jugendbetreuer
Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Der Jugendbetreuer soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Schirrmeister
Der Schirrmeister (SM) ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassungen
- Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste
- Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen
Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:
- Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
- Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
- Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
- Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeit begrenzt unterstützt werden.
OV Koch
Der OV-Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.
Hierzu hat er:
- die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
- die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
- Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
- die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
- entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
- das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
- Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
- Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
- Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.